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Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse |
Man unterscheidet einen unterschiedlichen Status in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Status entscheidet, ob man die freie Wahl der Krankenversicherung hat, oder ob man verpflichtet ist, in der GKV versichert zu sein. Der Status in der Krankenkasse wird im Sozialgesetzbuch V § 5 gereglt. Es gibt den Pflichtstatus, wo Arbeitnehmer versichert sind, wenn ihr Jahresbruttoverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw.der Beitragbemessungsgrenze 2008 liegt und die 3 Jahres Regelung nicht erfüllt haben. Rentner, Studenten, Praktikanten und Arbeitslose haben ebenfalls den Pflichtstatus, sowie Landwirte, Künstler und Publizisten. Für einige Personengruppen gibt es die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen.
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